AGB`s der TSSK

Trommelschule Steffi Keil (TSSK) Inhaberin: Steffi Keil Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 1. Aufgaben
Die TSSK hat sich die Aufgabe gestellt, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern, ihnen einen kreativen Umgang mit Musik zu ermöglichen Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Ausdauer, und Konzentration. sie ist auch Ort der Integration, des aufeinander Zugehens, der Öffnung für Unbekanntes und des Miteinanders auch unterschiedlicher sozialer beziehungsweise ethnischer Gruppen sowie Kulturen. Ferner sollen musisch-kulturelle Angebote gefördert und wahrgenommen werden.
2. Geltungsbereich Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der TSSK und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der TSSK richten sich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen.
3. Geschäftsstelle/Unterrichtsorte
Die Leitung und die Verwaltung befinden sich in der Hauptgeschäftsstelle, Spitz 6, 16259 Oderaue OT Neurüdnitz.
Der Unterricht findet in Zweigstellen, in Schulen, Kindergärten sowie anderen geeigneten Räumen statt.
4. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem entsprechenden Formular der TSSK. Bei minderjährige können nur vom Erziehungsberechtigten/des gesetzlichen Vertreters schriftlich angemeldet werden. Ab dem Unterrichtsbeginn wird das Unterrichtsentgelt fällig. Das Trommelmitglied stimmt widerruflich zu, seine persönlichen Daten zu Firmeninterner und Werbezwecken zur Verfügung zu stellen.
5. Aufnahme, Abmeldung, Änderung, Kündigung
Aufnahme, Abmeldung und Wechsel der Trommelkurse bedürfen der Schriftform und sind an die TSSK zu richten und nur geltend, wenn von der TSSK schriftlich bestätigt. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters/Erziehungsberechtigten erforderlich. Durch eine Änderung entstandene höhere Unterrichtsgebühren sind nachzuzahlen. Aufnahmen in der TSSK sind jeweils zum 1. eines Monats möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der TSSK gegeben sind. Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit fristgemäß kündbar. Die TSSK behält sich eine außerordentliche Kündigung vor, aus wichtigem Gründen den Unterrichtsvertrag fristlos zu kündigen, insbesondere wegen Verstößen gegen die Hausordnungen oder nach zweimaligem Nichtzahlen des Unterrichtsentgeltes. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin bei der TSSK eintreffen.  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
6. Unterrichtszeit
Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer. Der Trommelunterricht findet parallel zum brandenburgischen Schuljahr statt. An Feiertagen ist kein Unterricht. Für die TSSK gelten die Ferien und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Brandenburg.
7. Unterrichtsorganisation
Kann der/die angemeldete Schüler/in nicht zum Unterricht erscheinen, bittet die TSSK um frühzeitige Nachricht. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder auf Rückzahlung von Unterrichtsentgelt. Kann der Unterricht nicht stattfinden, weil die Inhaberin verhindert oder erkrankt ist, bietet die TSSK einen Ersatztermin an. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig wird, kann die TSSK die Unterrichtszeit und den Ort ändern.
8. Aufsicht
Die TSSK übernimmt eine Aufsichtspflicht nur während der Unterrichtszeit sowie bei eventuell anfallende Auftritte.
Sie beginnt beim Betreten und endet beim Verlassen des Unterrichtsraumes.
9. Entgelte
Für die Teilnahme am Unterricht der TSSK werden Entgelte erhoben. Die Unterrichtsentgelte sind monatlich, bargeldlos zu zahlen. Das Unterrichtsentgelt ist ein Monatsbeitrag und kann auch Quartals oder halbjährlich im Voraus auf das angegebene Konto der TSSK überwiesen werden. Die monatliche Zahlung ist immer am ersten eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Kommt der Schüler mit einem Monatsbeitrag mehr als zehn Werktage in Verzug, so ist der restliche Jahresbeitrag sofort zur Zahlung fällig. Über die Unterrichtsentgelte informiert die TSSK im  jeweils geltenden Unterrichtsvertrag. Für schulpflichtige Kinder, Studenten, Senioren oder mehrere Familienmitglieder kann ab der 2. Person 10 % Rabatt gewährt werden. Eine Anpassung des Grundtarifs kann jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres von 1,00 bis 1,99 Euro/mtl. ereignen und wird fristgerecht vorher angekündigt. Eine Erhöhung des Unterrichtsentgeltes berechtigt zu einer Sonderkündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung vorher angekündigt. Wird der Unterrichtsvertrag nicht gekündigt, gilt dies als Zustimmung zur Entgelterhöhung. Alle Preise beinhalten die jeweilige anwendbare Mehrwertsteuer.
10. Mietinstrumente
Soweit entsprechende Musikinstrumente im Fundus der TSSK vorhanden sind, können diese gegen ein Nutzungsentgelt, das im Unterrichtsvertrag ausgewiesen ist, an Schüler der TSSK entliehen werden. Der Nutzungsüberlassungsvertrag ist so lange gültig, bis das Instrument zurückgegeben wird. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. Während der Zeit der Gebrauchsüberlassung haftet der Schüler für alle Schäden, die an dem Instrument sowie dem Zubehör bzw. bei Verlust entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich durch die TSSK zu vertreten sind. Dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter wird empfohlen, eine Instrumentenversicherung abzuschließen. Den Schülern ist es nicht gestattet, überlassene Instrumente an andere Schüler oder dritte Personen weiterzugeben.
11. Sonderkurse / Ergänzungskurse
Für Sonderkurse und Ergänzungskurse gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht (Workshop, Einzelunterricht). Bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Werbeveranstaltungen, Auftritte, Darbietung sowie Trommelkonzerte ist eine Teilnahme erwünscht, dies kann als kostenlose Übungsstunde angesehen werden. Für diese Zwecke kann eine km-Pauschale bei Fahrgemeinschaften ab 3 Personen bis 0,30 €  /km gewährt werden.
12. Mahngebühren/Bearbeitungsgebühren
Die TSSK ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und sonstige entstehende Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Die jeweilige Höhe der Mahngebühren ergibt sich aus der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
13. Wirksamkeit von Abreden
Schriftliche Anträge und mündliche Abreden sind nur dann rechtswirksam, wenn sie seitens der TSSK schriftlich bestätigt wurden. Vereinbarungen mit Trommelschülern, die Bestandteile des Unterrichtsvertrages betreffen, haben keine Rechtskraft.
14. Verwertung von Foto- und Videomaterial
Der Schüler/die Erziehungsberechtigten erklären sich in jedweder Form für Zwecke mit der Verwertung von Fotos und Videos (Ton- und Bildaufnahmen) einverstanden, die von der TSSK bei öffentlichen Veranstaltungen (Trommelkonzerte / Aufführungen etc.) erstellt werden. Diese Verwertung bezieht sich ausschließlich auf Werbemaßnahmen, die die TSSK für ihre eigene Werbung erstellt oder erstellen lässt. Der Schüler überträgt alle etwaigen Urheber- und Leistungsschutzrechte an, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Produktionen der TSSK (bspw. CD-Produktionen oder Videoaufnahmen) auf die TSSK.
15. Persönlichkeitsrechte
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die TSSK Fotos oder Videos von mir oder meines Kindes auf der Homepage, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der TSSK dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.
16. Schadenersatz
Die TSSK haftet für Schäden nur, soweit deren Verursachung auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz zurückzuführen ist. Dies gilt nicht für Körperschäden (ggf. auch mit Todesfolge) oder die Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht. Das Gleiche gilt sowohl bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von Sachen, Wertsachen, Geld und Instrumenten.
17. Datenschutz / Einwilligungsklausel
Die TSSK erhebt, speichert und verarbeitet die Angaben des Unterrichtsvertrags, jedoch nur im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses. Der Erfassung und Speicherung der Daten des Kursteilnehmers im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Diese Angaben werden teilweise gespeichert unter Beachtung des Datenschutzes.
18. Erfüllungsort
Liegt in Bad Freienwalde und Wriezen, die jeweiligen Hausordnungen sind zu beachten.
Diese AGB ist Teil des Unterrichtsvertrages. Sie sind ab dem 08.03.2018 gültig und ersetzen alle vorherigen Ordnungen.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechts unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gibt keine mündlichen Nebenabsprachen. Eine Vertragsänderung bedarf der Schriftform.
20. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist Gerichtsstand Bad Freienwalde/Oder.

Oderaue, den 01.03.2018